Mietwagen
Mietwagenunternehmen verleihen gegen Gebühren PKW’s, die vom Mieter als Fortbewegungsmittel in einem bestimmten Raum genutzt werden können. Dieser ist vor dem Mieten des Wagens vertraglich festgelegt und meist auf einen engeren Raum begrenzt.
Die Mietfahrzeuge unterliegen spezifischen Bestimmungen z.B. muss der Mietwagen seinem Einsatzzweck entsprechend versichert werden. Hierbei sind die Versicherungsprämien in der Regel höher als bei der normalen Nutzung von PKW’s für einen längeren Zeitraum. Zudem unterliegen Mietwagen einer stärkeren technischen Überwachung, so dass auch die Frist zwischen zwei technischen Hauptuntersuchungen in der Regel die Hälfte der Zeit beträgt wie bei der normalen Nutzung eines PKW. So muss ein Mietwagen also nach 12 Monaten anstatt 24 Monaten geprüft werden.
Das Vermietungs-Unternehmen ist dazu verpflichtet, genaue Aufzeichnungen über die Mietwagen zu führen, durch die es ermöglicht wird wie z.B. im Falle von Verkehrsverstößen den Fahrer nennen zu können, der das Fahrzeug in diesem Zeitraum genutzt hat.
Bei einem entstandenen Unfallschaden, der nicht durch das eigene Verschulden verursacht wurde, sondern durch einen anderen Verkehrsteilnehmer, wird in den meisten Fällen ein Ersatzmietwagen von der Versicherung bezahlt. Dieser darf aber nur aus der gleichen Kategorie wie der eigene Wagen stammen.