Vorsicht bei Mietwagen-Fahrten ins Ausland

Erstellt von Fridjof Krenz am 15. Dezember 2014, 16:02 Uhr

Wer einen Mietwagen ausleiht, sollte sich auch den Mietvertrag genau durchlesen. Denn was passieren kann, wenn man dies nicht tut, illustriert die folgende Geschichte: Ein 33-jähriger Mann leiht bei einem Münchner Vermieter ein Cabrio der Marke Porsche 911 Turbo, für 1.300 Euro sowie 5.000 Euro Kaution. Damit düst er sofort nach Mailand, was bekanntlich in Italien liegt – sein Mietvertrag gilt jedoch nur für Deutschland und Österreich. Da der Wagen mit GPS ausgestattet ist, bekommt der Vermieter das mit. Er befürchtet, der Wagen wurde gestohlen. Da er den Mieter telefonisch nicht erreichen kann, lässt er das Auto stilllegen und engagiert einen Abschleppdienst und macht sich selbst auf den Weg nach Italien. Später werden die dadurch entstandenen Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt. Von seinen 5.000 Euro Kaution bekommt er gerade einmal knapp 55 Euro zurück. Der Mieter klagt dagegen – und verliert. Das Gericht gibt dem Vermieter Recht.

Immer mehr Mietwagen können aus der Ferne geortet und stillgelegt werden

Diese wahre Geschichte mag für den 33-jährigen Sportwagen-Fan bitter ausgegangen sein, für andere Mietwagenfahrer taugt sie jedoch als Lehrstück darüber, sich genau über die Bedingungen des Mietverhältnisses zu informieren. Denn darin ist meist genau festgelegt, welche Länder mit dem Fahrzeug befahren werden dürfen. Wer meint, dass die kleine Spritztour durch Europa ja unbemerkt bleibt, lernt ebenfalls: Gerade bei wertvolleren Autos sind immer häufiger Ortungstechniken eingebaut, durch Zugriff auf das Motorsteuergerät kann der Vermieter den Wagen zudem aus der Ferne lahmlegen, wenn Diebstahlverdacht besteht. Vor allem wenn ihr Eigentum in Süd- und Osteuropa geortet wird, gehen die Vermieter schnell vom Schlimmsten aus. Also: Vor der nächsten Mietwagen-Europatour genau mit dem Vermieter absprechen, wohin es gehen soll!

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