Knöllchen bei Mietwagen können teuer werden

Erstellt von André Wegmann am 28. Dezember 2017, 11:23 Uhr

Wer kennt es nicht? Mal eben etwas zu schnell gefahren, falsch geparkt oder eine Ampel übersehen und schon flattert Tage später ein Bußgeldbescheid in den Briefkasten. Bei einem Verkehrsverstoß mit einem Mietwagen kann es nun richtig teuer werden. Wir verraten Ihnen, wieso das so ist und was Sie dagegen tun können.

Parkverbot

Ein Knöllchen zu bekommen, ist eine ärgerliche Sache. Noch unangenehmer wird es jedoch, wenn der Verkehrsverstoß mit einem Mietwagen begangen wurde. Denn wie die Verbraucherzentrale NRW in einer Untersuchung herausfand, erheben Mietwagenfirmen wie Avis, Sixt und Hertz Gebühren für die Weiterleitung der Bußgeldbescheide im Bereich von 5 bis 61 Euro. Besonders hoch fallen diese unerfreulichen Zusatzkosten im Ausland aus. Die Verleihfirmen weisen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Bearbeitungsgebühren bei Verkehrsverstößen hin, sodass einem kaum etwas anderes übrigbleibt, als in den sauren Apfel zu beißen und diese zu bezahlen.

Eine Chance, die Gebühren zu umgehen, gibt es jedoch. Wenn Sie merken, dass Sie in einem geliehenen Wagen zum Beispiel geblitzt wurden, können Sie sich direkt an die Behörden wenden – in Deutschland sind das die örtlichen Bußgeldstellen – und diese bitten, den Bußgeldbescheid direkt an Sie zu schicken. Dadurch entfällt der Umweg über die Mietwagenfirma, die dann auch keine Bearbeitungsgebühren verlangen kann.

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