Unfall mit dem Mietwagen – Was tun im Schadensfall?

Erstellt von Franzi am 7. Oktober 2014, 15:17 Uhr

Glücklicherweise kommt es nicht sehr oft vor, dass man einen Unfall mit seinem eigenen KFZ oder einem Mietwagen hat. Dennoch ist es von großer Wichtigkeit, sich für den Fall der Fälle optimal abzusichern, damit man nicht in „Teufels Küche“ kommt. Welche Versicherung sollte man abschließen und welche Schritte sollte man direkt nach einem Crash ergreifen? In diesem Artikel gehen wir darauf ein! Am Liebsten wären Sie natürlich erst gar nicht in eine solche unangenehme Situation geraten. Denn ein Verkehrsunfall mit all seinen Folgen ist immer lästig. Ist es aber passiert, dann hat mal als geschädigte Person die lästige Aufgabe zu erledigen, an ein Gutachten zu gelangen und so schnell wie möglich die Schadensleistung der gegnerischen Versicherung in Erfahrung zu bringen. Denn nur dann können Sie Ihr Auto oder den Mietwagen wieder in Stand setzen lassen oder sich im Falle eines Totalschadens um ein neues Fahrzeug kümmern.

Der Schadensfall beim Mietwagen

Im Schadensfall mit einem Mietwagen sind folgende Punkte am Unfallort zwingend zu beachten:

  • Umgehend die Polizei verständigen und einen detaillierten Polizeibericht erstellen lassen. Dies gilt bei jedem Schadensfall, auch bei kleineren Sachbeschädigungen ohne Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer.
  • Unverzüglich die Mietwagenstation oder die Autovermietung in Kenntnis setzen.Die Rufnummer finden Sie immer im Mietvertrag.
  • Bei der Rückgabe des Mietwagens vor Ort sollten Sie sich auf jeden Fall einen Schadensbericht von der Station ausstellen und unterschreiben lassen.
  • Nach Eintritt eines Versicherungsfalles sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, den Schaden sofort der Autovermietung zu melden.

Bei einigen Anbietern wird Ihnen eine möglicherweise anfallende Selbstbeteiligung bei einem Schaden komplett zurückerstattet. Bitte beachten Sie daher unbedingt die Bedingungen des ausgewählten Mietwagenanbieters.

Der Schadensfall beim eigenen KFZ

SchadensfallHaben Sie mit Ihrem eigenen KFZ einen Unfall mit einer anderen Person und deren Wagen, dann handelt sich um einen klassischen Haftpflichtschaden, welche auch zwischen den beiden betroffenen Parteien geregelt werden muss. Nun muss die Schuldfrage geregelt werden und die Suche nach einem Gutachter beginnt. Es gibt mehrere Möglichkeiten, sich mit KFZ-Gutachtern in Verbindung zu setzen, auch online im Internet. So können Sie z.B. in Berlin einen KFZ Sachverständigen bei Ihr-Gutachten.com finden. Die Palette der KFZ-Gutachter ist breit gefächert, denn nicht jeder Schaden am PKW entsteht bei einem Unfall mit einem anderen PKW. So bilden Parkschäden einen beträchtlichen Teil jener Fälle, die von KFZ-Gutachtern bearbeitet werden. In lebhaften und dicht befahrenen Großstädten wie Berlin, Hamburg oder Frankfurt kommt es nicht gerade selten vor, dass Autofahrer in der allgemeinen Hektik oder aus Unvorsichtigkeit gegen oder in ein anderes Auto fahren. Und was meist erst nur wie eine Bagatelle aussieht, entpuppt sich bei der Reparatur schnell als teuer und kostenintensiv. Die Versicherung der Person, der Ihr Auto beim Parken beschädigt hat, muss dann den Schaden erstatten.

Die Schadensregulierung durch den gegnerischen Versicherer ist bei einem Unfall genauso selbstverständlich. Wenn Sie etwa unschuldig zum Opfer eines Zusammenstoßes werden, dann bekommen Sie die Kosten erstattet, welche Ihnen durch den Schaden entstanden sind. Dabei handelt es sich um

  • die Kosten für den KFZ-Gutachter
  • die Kosten für die Reparatur selbst
  • mögliche Kosten für einen Abschleppdienst
  • etwaige Mietwagenkosten
  • eine Nutzungsausfallentschädigung
  • Wertverlust
  • mögliche Anwaltskosten
  • Entsorgung bei Totalschaden

Was Sie bei einem Unfall mit ihrem KFZ oder einem Mietwagen sofort machen sollten

1. Absichern der Unfallstelle
Wenn Sie mit ihrem KFZ oder einem Mietwagen in einen Unfall verwickelt wurden, dann schalten Sie auf jeden Fall Ihre Warnblinkanlage an und stellen Sie das Warndreieck circa 100 Meter vor der Unfallstelle auf.

2. Leisten Sie erste Hilfe und setzen Sie einen Notruf ab
Leisten Sie nach einem Autounfall unverzüglich Erste Hilfe und rufen Sie die Polizei unter 110 und/oder die Feuerwehr unter 112. Das ist besonders wichtig, wenn es Verletzte gab, eine Fahrerflucht vorliegt oder ein hoher Sachschaden schon absehbar ist. Bei kleineren Bagatellschäden reguliert die Versicherung den Schaden auch ohne Einbeziehung der Polizei.Hegen Sie allerdings Zweifel, so ist es immer ratsam, die Polizei zu verständigen.

3. Stellen Sie den Verkehrsfluss wieder sicher
Stellen Sie bei kleinen Schäden sicher, dass die Unfallstelle wieder zeitnah geräumt wird und der Verkehr wieder ungehindert fließen kann. Stellen Sie ihren Wagen auf die Seite.

4. Sichern Sie Beweise und nehmen Sie Beweise auf
Fotografieren und skizzieren Sie die Unfallstelle. Markieren Sie die genaue Stellung der Fahrzeuge mit Kreide, die Sie Verbandskasten finden können. Erstellen Sie zudem ein Unfallprotokoll, das von allen Unfallbeteiligten unterschrieben werden muss. Einen Vordruck erhalten Sie bei Ihrer jeweiligen Versicherung.

5. Informieren Sie sofort und unverzüglich Ihre Versicherungsgesellschaft bzw. den Mietwagenbetreiber
Dies ist von zentraler Wichtigkeit, damit Ihre Versicherung oder der Mietwagenbetreiber umgehend reagieren und alle nötigen Schritte in die Wege leiten kann.

6. Melden Sie den Schaden beim Versicherer des Unfallverursachers
Wenn Sie mit Ihrem PKW oder einem Mietwagen in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, dann sollten Sie nicht warten, bis Ihr Unfallgegner den Unfall seiner eigenen Versicherungsgesellschaft meldet. Sie sollten auch direkt von seiner Versicherung Schadenersatz verlangen.
Damit Sie die Reparaturkosten nicht persönlich bezahlen müssen, ist es ratsam, der Werkstatt eine Reparatur-Übernahmekosten-Erklärung vorzulegen. Diese können Sie über die Werkstatt oder direkt bei der Versicherung des Unfallverursachers anfordern. Die Versicherung rechnet dann direkt mit der Werkstatt ab.

7. Notieren Sie die wichtigsten Daten
Notieren Sie die folgenden Daten, um Ihrer Versicherung den Schaden zu melden:

  • Das amtliche Kennzeichen des Unfallverursachers und des eigenen PKW´s.
  • Namen und Anschrift des Unfallgegners. Lassen Sie sich zudem den Führerschein und die Ausweispapiere zeigen.
  • Name der Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer.
  • Datum, Ort und Uhrzeit des Unfalls.
  • Namen und Anschriften von möglichen Unfallzeugen.

8. Vermeiden Sie ein Anerkennen eigener Schuld
Legen Sie auf gar keinen Fall ein vorzeitiges Schuldanerkenntnis ab. Sonst droht Ihnen in bestimmten Fällen der Verlust Ihres Versicherungsschutzes.

9. Überprüfen Sie, ob eine Rückstufung im Schadenfall lohnenswert ist
Eine jede Schadensregulierung durch die Versicherungsgesellschaft führt im darauffolgenden Jahr zu einer Rückstufung Ihres eigenen Schadensfreiheitsrabattes und einer Erhöhung Ihres Versicherungsbeitrages. Wenn Sie mit Ihrem Auto einen Unfall hatten, kann es daher günstiger sein, den Schaden selber zu bezahlen. Ihre Versicherungsgesellschaft kann Ihnen ausrechnen, bis zu welcher Summe sich das lohnt. Weil die genaue Höhe eines Schadens nicht immer sofort feststeht, ist es empfehlenswert, den Schaden zuerst Ihrer Versicherung zu melden. Sie können die erhaltene Schadensregulierung auch noch innerhalb der folgenden sechs Monate zurückerstatten.

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