Winterreifenpflicht im Ausland – was ist beim Leihwagen zu beachten?

Erstellt von Jens Wagner am 28. August 2015, 16:41 Uhr
Winterreifen
©istock.com/shaunl

Wird im Winter ein Mietwagen für den Urlaub im Ausland gebucht, müssen Verbraucher daran denken, die Winterreifen gleich mitzubestellen. Ansonsten kann es teuer werden und sich der vermeintlich günstige Wagen als teures Angebot herausstellen, wenn bei Abholung noch nachträglich Winterpneus hinzugebucht werden müssen. Welche Winterreifenregelungen gelten im Ausland?

Albanien

Keine Winterreifenpflicht, jedoch wird eine Winterausrüstung empfohlen.

Belgien

Keine Winterreifenpflicht. Bei Winterreifen mit Höchstgeschwindigkeitsangabe muss im Sichtbereich des Fahrers eine Kennzeichnung der maximalen Geschwindigkeit angegeben sein (beim Kauf über Händler wie tirendo.de wird der Aufkleber gleich mitgeliefert).

Bosnien-Herzegowina

In der Zeit zwischen dem 15.11. und 15.04. besteht eine Winterreifenpflicht: Auf den Antriebsrädern müssen Winterreifen mit M+S Kennung und einem Mindestprofil von 4 mm aufgezogen sein.

Bulgarien

Bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifenpflicht (gilt nicht bei im Ausland zugelassenen Fahrzeugen). Winterpneus sind auf allen Rädern mit einer Profiltiefe von mindestens 1,6 mm Pflicht.

Dänemark

Keine Winterreifenpflicht.

Estland

Winterreifenpflicht vom 01.12. bis 01.03 – je nach Witterung auch eher. Vorgeschrieben sind Radialreifen mit mindestens 3 mm Profiltiefe.

Finnland

Winterreifenpflicht ab dem 1.12. bis zum 28.02. – Winterreifen Typ M+S und mindestens 3 mm Profiltiefe.

Frankreich

Keine Winterreifenpflicht, kann jedoch durch Verkehrsschilder angeordnet werden.

eingeschneite Autos
©istock.com/rotofrank

Griechenland

Keine Winterreifenpflicht.

Großbritannien

Keine Winterreifenpflicht.

Irland

Keine Winterreifenpflicht.

Island

Winterreifenpflicht ca. ab 01.01. bis 15.04., Mindestprofil 1,6 mm.

Italien

Winterreifenpflicht kann auf bestimmten Strecken angeordnet werden.

Kroatien

Keine Winterreifenpflicht.

Lettland

In Lettland besteht Winterreifenpflicht zwischen dem 01.12. und 01.03.

Liechtenstein

Keine Winterreifenpflicht.

Litauen

Winterreifenpflicht zwischen dem 10.11. und 01.04.

Luxemburg

Winterreifenpflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen.

Malta

Keine Regelung

Mazedonien

Winterreifenpflicht vom 15.11. bis zum 15.03. – Mindestprofiltiefe 4 mm.

Montenegro

Winterreifenpflicht zwischen dem 15.11. und 31.03.

Niederlande

Keine Winterreifenpflicht.

Norwegen

Keine Winterreifenpflicht.

Österreich

Pkws müssen zwischen dem 01.11. und 15.04. bei winterlichen Fahrverhältnissen an allen vier Rädern Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm oder Schneeketten an zwei Antriebsrädern montiert haben.

Polen

Keine Winterreifenpflicht.

Portugal

Keine Winterreifenpflicht.

Rumänien

Keine Winterreifenpflicht.

Serbien

Winterreifenpflicht bei Eis und Schnee – M+S mit mindestens 4 mm.

Schweden

Winterreifenpflicht zwischen dem 01.12. und 31.03. Winterreifen M+S.

Schweiz

Keine Winterreifenpflicht.

Slowakei

Winterreifenpflicht bei geschlossener Schnee- oder Eisdecke – M+S Winterreifen mit mindestens 3 mm.

Slowenien

Zwischen dem 15.11. und 15.03. Winterreifen mit mindestens 3 mm Profiltiefe.

Spanien

In Spanien gibt es keine Winterreifenpflicht.

Tschechien

Vom 01.11. bis 31.03. bei geschlossener Eis- oder Schneedecke Winterreifen mit mindestens 4 mm Profiltiefe.

Türkei

Keine Winterreifenpflicht.

Ukraine

Winterreifenpflicht von November bis März mit mindestens 6 mm Profiltiefe.

Ungarn

Keine Winterreifenpflicht.

Zypern

Keine Winterreifenpflicht.

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