Autovermietung

Regelungen bei der Mietung eines Wagens

Die Autovermietung erfolgt heute in der Regel über entsprechende Firmen. Der Fahrer kann das gewünschte Auto auswählen und damit selbst fahren. Dazu wird ein Mietvertrag abgeschlossen, in dem der Preis und die Dauer genau festgelegt sind.

Für die Autovermietung gelten besondere gesetzliche Bestimmungen. Die Mietwagen müssen dem Fahrzweck entsprechend ausreichend versichert sein. Für die technischen Kontrollen gelten kürzere Prüfzeiten. So muss der Pkw, der zur Autovermietung genutzt wird, alle 12 Monate zum TÜV. Für das Fahrzeug muss Fahrtenbuch geführt werden, wo exakt nachgewiesen werden kann, wer zu welcher Zeit mit dem Leihwagen gefahren ist.

Vermietung im Urlaub

Sehr ausgeprägt ist die Autovermietung im Urlaub. Oft erfolgt die Anreise mit dem Flugzeug und vor Ort wird in einer Autovermietung ein PKW für den gesamten Urlaub, oder nur für bestimmte Zeiten gemietet. In vielen Ländern gibt es direkt am Flughafen entsprechende Autovermietungen.

Sinnvoll ist, wenn schon in Deutschland eine Autovermietung ausgewählt wird und der PKW gemietet wird. Wenn das bei einer Autovermietung erfolgt, die entweder aus Deutschland kommt, oder mit einer deutschen Firma kooperiert, sind die Mietverträge deutsch und es gilt dann auch deutsches Recht. Bei einer Buchung über das Internet sind die Preise oft günstiger, als wenn erst vor Ort gemietet wird.

Zum Mietwagen-Glossar
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