Einreisebestimmungen

Bestimmungen in Europäischen Ländern

Als Einreisebestimmungen bezeichnen Mietwagenunternehmen die Bestimmungen, unter denen ein Grenzübertritt mit dem Mietwagen erlaubt ist. Üblicherweise stellen Fahrten mit einem Leihwagen in andere westeuropäische Länder keine Schwierigkeit dar, während nicht alle Autovermietungen die Fahrt mit jedem Wagen in osteuropäische Länder gestatten, auch wenn diese dem Schengener Abkommen beigetreten sind. Wer eine Reise mit dem Leihwagen ins Ausland plant, kann mit der Leihwagenvermietung im Einzelfall vereinbaren, dass die Einreise in ein eigentlich nicht erlaubtes Land doch genehmigt wird. Üblicherweise berechnet die Vermietungsgesellschaft für eine solche Erlaubnis eines Aufpreis.

Die Einreise in Außereuropäische Länder

Bei der Einreise mit dem Mietwagen in ein anderes Land sind unter Umständen aber auch die Einreisebestimmungen des besuchten Landes zu beachten. Einige Staaten verlangen bei der Einreise mit jedem fremden Auto eine Bestätigung des Besitzers, dass dieser statthaft ist. In diesem Fall muss an der Grenze ein Dokument der Autoversicherung vorgelegt werden, dass die Fahrt mit dem Leihwagen ins Ausland vereinbart wurde oder generell erlaubt ist. Dieses Dokument ist im Idealfall in der Landessprache des Ziellandes ausgestellt. Wenn das nicht möglich ist, reicht eine Bestätigung in englischer Sprache meistens aus.

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