Haftpflichtversicherung

Da das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Deutschland ganz eindeutig vorschreibt, dass eine Person, die einer anderen Person einen Schaden an Leib, Leben oder Besitz zufügt, dieser Person zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist, gehört die Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. In besonderem Maße gilt das natürlich auch für den Bereich Kfz, denn in Deutschland ist es nicht möglich, ein Auto zuzulassen, das nicht über eine entsprechende Kfz-Haftpflichtversicherung verfügt.

Die Versicherung

Auch Mietwagen, die über eine Autovermietung angemietet werden, sind stets mit einer Haftpflichtversicherung ausgestattet. Passiert also ein Unfall oder schädigt der Mieter des Wagens andere Personen auf irgendeine andere Weise mit dem Fahrzeug, so greift diese Versicherung ein und der Mieter des Fahrzeugs muss nicht finanziell „seinen Kopf hinhalten“.

Für den Mieter des Fahrzeugs ist die Versicherung stets kostenfrei in der Prämie für den Pkw enthalten. Lediglich im Kaskobereich muss man sich als Mieter entscheiden, welche Deckungsvariante man gerne haben möchte. Auch die Höhe einer evtl. anfallenden Selbstbeteiligung im Schadenfall kann auf diese Art und Weise bestimmt werden.

Zum Mietwagen-Glossar
A B C D E F GH I J K L M NO P Q R S TU V W X Y Z