Insassenunfallschutzversicherung

Bei der Anmietung eines Autos bei einer Autovermietung können die Kunden ganz sicher davon ausgehen, dass der Mietwagen über eine entsprechende Versicherung verfügt. Das trifft ganz grundsätzlich auf die Kfz-Haftpflichtversicherung zu, die zumindest in allen europäischen Ländern vorgeschrieben und Bestandteil eines Mietvertrages ist. Allerdings beschränkt sich die Deckungssumme auf die Maximalsumme des jeweiligen Anmietlandes und ist somit unter Umständen niedriger angesetzt als in Deutschland. In der Regel besteht ebenfalls Versicherungsschutz für eine Vollkaskoversicherung, wenn auch mit Selbstbeteiligung des Kunden.

Zusätzlicher Schutz

Einen darüber hinaus gehenden Versicherungsschutz bietet die Autovermietung zwar an, der Kunde muss jedoch selbst aktiv werden. So ist zum Beispiel die Insassenunfallschutzversicherung ein optionaler Baustein, der zusätzlich zum Mietvertrag abgeschlossen werden muss. Nicht selten wollen Kunden bei der Anmietung eines Mietwagens einen solchen zusätzlichen Schutz haben, weil sie für den Fall eines selbst verschuldeten Unfalls anderweitig keinen Versicherungsschutz abgeschlossen haben.

Die Insassenunfallschutzversicherung zahlt insoweit ausschließlich bei Unfällen, die der Fahrer mit seinem Fahrzeug selbst verursacht hat. Es gelten in der Regel unterschiedliche Deckungssummen; sie liegen aber für in Deutschland angemietete Fahrzeuge bei Vollinvalidität bei ca. 50.000 €; kommt der Fahrer zu Tode, zahlt die Versicherung 50 % der Summe.

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