Mobilitätsgarantie

Die Mobilitätsgarantie eines Neuwagens bedeutet, dass der Kunde einen Anspruch auf einen gleichwertigen Mietwagen auf Kosten des Herstellers erwirbt, wenn eine erforderliche Reparatur nicht innerhalb eines vereinbarten kurzen Zeitraumes durchgeführt werden kann. In diesem Fall rechnet die Autovermietung nach Vorlage einer Bescheinigung über die vorhandene Garantieleistung direkt mit dem Fahrzeughersteller ab. Des Weiteren ist eine entsprechende Vereinbarung oft Inhalt eines Fahrzeugschutzbriefes, in diesem Fall erfolgt die Abrechnung zwischen der Leihwagengesellschaft und der Versicherung.

Die Garantie

Ebenfalls als Mobilitätsgarantie bezeichnen Vermietungsgesellschaften die dem Mieter eines Wagens eingeräumte Zusicherung, bei einer Panne zu jeder Zeit Hilfe anfordern zu können. In diesem Fall beinhaltet die Garantiezusage die sofortige Reparatur des Leihwagens sowie dessen Austausch, wenn die Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugs nicht sofort möglich ist. Diese Garantieleistung bieten einige Autovermietungen unentgeltlich als Serviceleistung an, während andere Gesellschaften einen geringen Aufpreis berechnen. Für den Kunden lohnt sich die Garantie in jedem Fall, da diese ihn vor den unangenehmen Folgen einer Fahrzeugpanne mit dem Mietwagen schützt.

Zum Mietwagen-Glossar
A B C D E F GH I J K L M NO P Q R S TU V W X Y Z