Zusatzfahrer

Aus versicherungstechnischen Gründen darf ein Leihwagen nur von einem gegenüber der Autovermietung angegebenen Fahrer gelenkt werden. Grundsätzlich gilt der Mieter zugleich als Fahrer, die ergänzende Angabe eines Zusatzfahrers oder auch mehrerer zusätzlicher Fahrer ist jedoch möglich. Idealerweise sollten weitere Fahrer bereits bei der Buchung des Mietwagens genannt werden, die nachträgliche Angabe bei der Abholung des Wagens ist ebenfalls möglich. Die englische Bezeichnung für den zusätzlichen Fahrer lautet Additional Driver, diese findet sich regelmäßig in internationalen Mietverträgen. Dieser muss ebenfalls die für das jeweilige Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis besitzen. Falls die Gesellschaft für bestimmte Wagentypen ein Mindestalter vorschreibt, gilt dieses für jeden Fahrer.

Eintragung des zweiten Fahrers

Die meisten Autovermietungen berechnen für die Eintragung eines Zusatzfahrers einen moderaten Preisaufschlag. Besonders bei geplanten längeren Fahrten empfiehlt sich die Angabe eines weiteren Fahrers oder einer weiteren Fahrerin, damit sich mehrere Menschen beim Fahren des Mietfahrzeuges abwechseln können. Ohne Eintragung darf ein Leihwagen nur in Notfällen von einer anderen als der im Mietvertrag genannten Person gesteuert werden, wobei auch dann nach Möglichkeit die Vermietungsgesellschaft informiert werden muss. Der nicht vereinbarte Einsatz eines weiteren Fahrers gefährdet den Versicherungsschutz für den Mietwagen und ist als unnötiges Kostenrisiko zu vermeiden.

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