Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten

Die Rückgabe eines Mietwagens außerhalb der Öffnungszeiten der Autovermietung ist grundsätzlich möglich. Der Kunde stellt in diesem Fall den Leihwagen auf dem Hof der Gesellschaft ab und wirft den Fahrzeugschlüssel in den Nachttresor ein. Als Nachteil dieser bequemen Variante der Fahrzeugrückgabe ist jedoch zu sehen, dass kein Übergabeprotokoll erstellt werden kann. Zudem haftet der Entleiher zumeist vertraglich für den Fall einer Beschädigung des Wagens auf dem Hof der Gesellschaft, sofern der Schaden zwischen dem Abstellen des Fahrzeuges und der Öffnung der Geschäftsstelle eintritt.

Am Ende der Nutzungsdauer

Ein häufiger Streitpunkt zwischen Autovermietungen und Kunden besteht im für die Berechnung maßgeblichen Ende der Nutzungsdauer des Wagens. Die Regeln sind allerdings eigentlich eindeutig: Wenn die Rückgabe des Fahrzeugs vor der morgendlichen Öffnung oder während einer eventuellen Mittagspause der Gesellschaft erfolgt, gilt selbstverständlich der Tag des Abstellens als Rückgabetag. Falls der Kunde das Fahrzeug jedoch nach der abendlichen Schließung zurückbringt, berechnet die Gesellschaft den Folgetag noch als Nutzungstag, sofern sie nicht im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung mit dem Fahrzeugmieter getroffen hat.

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