Auch beim Mietwagen ist der Fahrer für die richtige Bereifung verantwortlich

Erstellt von Vincent Sherlock am 31. Januar 2014, 15:31 Uhr

Zwar sind viele Fahrer der Ansicht, dass das Mietwagenunternehmen, also die Autovermietung, für die Bereifung ihrer Fahrzeuge verantwortlich ist, laut deutschen Gerichten liegt die tatsächliche Verantwortung aber beim Fahrer, also Kunden des Mietwagenunternehmens.

Wer mit einem Mietwagen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Eisglätte mit Sommerreifen auf der Straße unterwegs ist, den erwartet ein Bußgeld von bis zu 40 Euro und ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.
Das Bußgeld kann sogar auf 80 Euro steigen, wenn der Fahrer zusätzlich für Verkehrsbehinderungen sorgt, etwa an eisglatten Steigungen. Auch bei einem Unfall liegt die Verantwortung beim Fahrer, trotz Vollkaskoschutz muss dieser für den entstandenen Schaden haften.

Natürlich muss man sich es als Kunde nicht gefallen lassen, ein Fahrzeug trotz Zusage ohne Winter- oder Ganzjahresreifen zu erhalten. Die Annahme kann in diesem Fall verweigert werden, es besteht keine Verpflichtung dazu, dieses Fahrzeug anzumieten.

Was ist für den Reifenwechsel bei Mietwagen und eigenem Fahrzeug zu beachten ?

Ganz egal ob Mietwagen oder eigenes Fahrzeug – wichtig ist es, die richtige Reifengröße zu kennen um die passende Bereifung für das Fahrzeug sicherzustellen. Um dies herauszufinden, gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten. Entweder orientiert man sich am zuvor gefahrenen Reifensatz und kauft Autoreifen mit derselben Kennzeichnung nach oder man schaut nach dem CoC (Certificate of Conformity) des Fahrzeugs und schaut in den Serienreifenkatalogen der Hersteller.

In der Zulassungsbescheinigung Teil I, welche 2005 den alten Fahrzeugschein ablöste, sind nicht alle erlaubten Reifengrößen eingetragen, sondern nur eine, welche für das Fahrzeug geeignet ist. Daher muss man sich über den Serienreifenkatalog des Fahrzeugherstellers informieren, wenn man auf eine andere Reifengröße umsteigen will.

« zurück zur vorherigen Seite