Mietwagen nach einem Unfall

Erstellt von Markus Obstmeier am 8. November 2016, 13:55 Uhr

Nach einem Unfall stehen wir vor dem Dilemma eingeschränkter Mobilität und haben deshalb als Unfallopfer einen grundsätzlichen Anspruch auf einen Mietwagen während der Reparaturzeit. Dabei gibt es dennoch einiges zu beachten.

Für viele Menschen ist das Auto ein wesentlicher Baustein des täglichen Lebens. Wir brauchen es für den Weg in die Arbeit oder unsere familiären Verpflichtungen zeitgerecht zu erfüllen. Um diese Lücke auszugleichen, können Unfallopfer einen von der Versicherung des Unfallverursachers bezahlten Mietwagen für die Dauer der Werkstattzeit in Anspruch nehmen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Das gibt es zu beachten

Das Auto sollte nachweisbar nicht benutzbar für den angegeben Zeitraum sein und die benötigte Zeit für die Reparatur exakt nachgewiesen werden. Hierbei gilt es zu beachten, dass ein Gutachten nicht ausreicht. Eine Rechnung hingegen belegt die genauen Zeiten ohne jeden Zweifel. Nach einem Totalschaden trägt der Unfallverursacher die Kosten solange bis das Unfallopfer sich ein neues Fahrzeug beschafft hat.

Zudem ist es für den Erhalt eines kostenlosen Mietwagens nach einem Unfall Grundvoraussetzung, eine gewisse Angewiesenheit zu belegen. Diese umfasst mindestens 30 Kilometer tägliche Wegstrecke. Wer unter dieser Geringfügigkeitsgrenze bleibt, hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung des Leihwagens. Ist die Notwendigkeit gegeben, gibt es einen weiteren Punkt zu beachten. Ist das beschädigte Fahrzeug ein Kleinwagen, kann dementsprechend auch nur ein Automobil derselben Klasse in Anspruch genommen werden.

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