Umweltmaut: Auf Gebühren in London und Paris vorbereitet sein

Urlauber, die mit dem Auto in Paris oder in London unterwegs sind, werden für die Einfahrt in die Umweltzonen zur Kasse gebeten. Es ist ratsam diese Gebühren in jedem Fall zu entrichten, da ansonsten hohe Bußgelder drohen.

Auch für London-Besucher, die mit dem Auto unterwegs sind, fallen Gebühren an. Hier wird nicht nur für eine Gebühr für das Stadtzentrum fällig, sondern auch für die Umweltzone, die „Low Emission Zone“ (LEZ). Diese umfasst den Großraum von London. Von der LEZ nicht betroffen sind Pkw und Motorräder sowie Kleintransporter unter 1,205 Tonnen Leergewicht. Privat- oder Geschäftsfahrten mit dem eigenen Fahrzeug oder einem Mietwagen sind hier gebührenpflichtig. Auch große Wohnmobile von 2,5 bis 3,5 Tonnen sind betroffen. Maßgeblich ist zudem, ob das Fahrzeug die geforderten Abgasnormen erfüllt.
Bis zu 600 Euro Bußgeld
Vor der Einfahrt in die LEZ, die von Kameras überwacht wird, müssen sich die Fahrzeuge registrieren lassen. Das kann allerdings bis zu zehn Arbeitstage dauern. Die Gebühr hängt vom entsprechenden Fahrzeugty ab. Für ein Wohnmobil zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen beträgt sie 100 Pfund. Wer ein Mietfahrzeug gebucht hat, sollte unbedingt beim Vermieter nachfragen, ob das Fahrzeug schon registriert worden ist. Die Bußgelder, die hier anfallen könenn sind extrem hoch. Sie können 500 Pfund (etwa 600 Euro) betragen. Wird ein Bußgeld nicht innerhalb von 28 Tagen nicht bezahlt, kann es sich bis auf 1.500 Pfund (etwa 1.880 Euro) erhöhen.
Sollte ein Bußgeld anfallen, darf dies nur vom Bundesamt für Justiz vollstreckt werden. Sollten die Bußgeldbescheide fehlerhaft oder zu hoch sein rät der Club den Betroffenen, unverzüglich Einspruch einzulegen und sich juristischen Beistand zu suchen. Für Verkehrsverstöße fallen keine Punkte in Flensburg an. Ein von einer ausländischen Behörde ausgesprochenes Fahrverbot hat zudem in Deutschland keine Auswirkung.