Urlaub mit Mietwagen: Das gilt es in Coronazeiten zu beachten

Erstellt von Tobias Kurz am 3. Juni 2020, 13:39 Uhr

In absehbarer Zeit öffnen die beliebtesten europäischen Urlaubsländer ihre Grenzen wieder. Einem entspannten Sommerurlaub steht dann kaum mehr etwas im Wege. Dennoch sollten einige Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden. Ein Mietwagen etwa wird mit Sicherheit beliebter sein als in gewöhnlichen Urlaubsjahren, werden viele Menschen doch die Fahrt in Bus und Taxi aus Sicherheitsgründen vermeiden wollen. Die wichtigsten Tipps und Regelungen rund um den Mietwagenurlaub haben wir in diesem Artikel zusammengestellt.

Corona Auto
In vielen Mietwagen gilt Maskenpflicht während der Fahrt. Allerdings müssen die wesentlichen Gesichtszüge erkennbar sein.

Hygienemaßnahmen: Maske und Reinigung im Wagen

Viele Anbieter von Mietwagen verlangen aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie, dass im Auto ein Mund-Nasen-Schutz getragen wird. Informationen dazu werden in aller Regel bereits auf der Internetseite des Vermieters oder Vermittlers zur Verfügung gestellt. Wer im Urlaub ein Auto mieten möchte, sollte also auf einen ausreichenden Maskenvorrat achten. Darüber hinaus sollte bedacht werden, dass die wesentlichen Gesichtszüge trotz Maske erkennbar sein müssen, andernfalls droht ein Bußgeld. Bei handelsüblichen Masken ist das – anders als bei einigen selbstgenähten – laut ADAC meist kein Problem.

Weiterhin ist es sinnvoll, wenngleich nicht vorgeschrieben, (begrenzt) viruzides Desinfektionsmittel mitzuführen, um auch während der Fahrt im Mietwagen eine angemessene Reinigung der Hände durchführen zu können. In diesem Zusammenhang sollte auch auf die angemessene Reinigung des Fahrzeugs geachtet werden – Informationen dazu lassen sich wiederum auf der Internetseite des Anbieters finden oder persönlich erfragen.

Versicherungsschutz: Alle Fahrer angeben

Bei der Anmietung des Autos sollten unbedingt alle Personen, die den Wagen möglicherweise fahren werden, angegeben werden. Andernfalls besteht kein umfänglicher Versicherungsschutz, was bei Unfällen und anderweitigen Schadensereignissen zu teuren Überraschungen führen kann. Hier lohnt sich der Vergleich unterschiedlicher Angebote. In vielen Fällen muss für jede weitere Person mit einem anfallenden Zusatzbetrag von etwa zehn Euro pro Tag gerechnet werden; einige Angebote umfassen jedoch zwei Personen, die den Mietwagen fahren dürfen.

Versicherungsschutz: Vollkaskoversicherung prüfen

In jedem Falle ratsam ist eine Vollkaskoversicherung, die sämtliche Schäden am Wagen abdeckt. In anderen Ländern geht es im Straßenverkehr häufig deutlich rabiater zu als hierzulande, was schnell zu Kratzern oder Beulen im Auto führt. Wer hier nicht auf den Kosten sitzenbleiben möchte, sollte vor der Anmietung eines Wagens prüfen, welche Schäden die Versicherung abdeckt. Manchmal sind etwa Schäden an den Reifen oder am Dach des Autos nicht eingeschlossen. Bei einer Rundumversicherung ohne Selbstbeteiligung steigen zwar die pro Tag anfallenden Kosten, Kaution und Stresslevel sinken meist jedoch spürbar. Auf Mietwagen.info sollte die Filteroption „ohne Selbstbeteiligung“ aktiviert werden, um ausschließlich Angebote mit einer vollumfänglichen Vollkaskoversicherung angezeigt zu bekommen.

Vertragspartner: Vermittler oder Vermieter?

Nicht immer ist klar, mit wem der Vertrag über die Anmietung des Autos abgeschlossen wird. Unterschieden werden muss hier zwischen Vermittler und Vermieter. Wird ein Vertrag mit einem Vermittler abgeschlossen, mietet dieser den Wagen beim Vermieter an, um ihn dann weiterzuvermieten. Hierbei müssen die Bedingungen des Vermittlers akzeptiert werden, die meist keine umfängliche Versicherung umfassen. Vermittler bieten jedoch auch einige Vorteile. So verfügen sie in der Regel über einen deutschsprachigen Kundenservice, teilen die Mietbedingungen in deutscher Sprache mit und ermöglichen so auch bei fehlenden Fremdsprachenkenntnissen einen umfassenden Überblick über die Bedingungen der Anmietung.

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