Gepäckversicherung

Die Anmietung eines Mietwagens ist in der Regel nur möglich, wenn zugleich das Fahrzeug auch mit einer Vollkaskoversicherung versichert wird. Das ist sinnvoll und dient einerseits dem Schutz des Mieters und die Autovermietung andererseits hat die Gewissheit, bei einem Schaden diesen durch die Versicherung ersetzt zu bekommen; wobei in der Regel auch immer eine Selbstbeteiligung durch den Mieter zu entrichten ist.
Jede weitere „Sonderversicherung“ indes muss der Mieter entweder selbst zuvor über eine ihm genehme Versicherung abschließen oder er erkundigt sich bei der Autovermietung, ob diese ihm z.B. den Abschluss einer Gepäckversicherung anbieten kann. Ratsam ist diese Versicherung vor allem dann, sollte der Mietwagen für eine Urlaubsreise gebucht und der Wagen vor allem dann im Ausland genutzt werden. In diesen Situationen ist es gemeinhin normal, dass neben nicht selten doch umfangreichem Gepäck z.B. auch wertvolle Digitalkameras mitgenommen werden, für die es dann bei Diebstahl eben keinen Ersatz gibt. Eine im Zusammenhang mit der Anmietung des Autos abzuschließende Gepäckversicherung würde dann vor allem entsprechend finanziellen Ersatz leisten; der ideelle Wert von Fotos und Filmen indes kann durch eine solche Versicherung allerdings auch nicht ersetzen werden.

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