Internationaler Führerschein

Der Internationale Führerschein dokumentiert die Fahrerlaubnis, er gilt jedoch nur in Verbindung mit dem jeweiligen nationalen Dokument und wird mit einer befristeten Gültigkeit von drei Jahren ausgestellt. Hierzu ist ein Lichtbild erforderlich. Voraussetzung ist jedoch, dass der Antragsteller im Besitz des europäischen Dokumentes ist. Die grauen und rosafarbenen Dokumente gelten zwar innerhalb Europas weiterhin, sie berechtigen jedoch nicht zur Ausstellung eines Fahrerlaubnis-Dokumentes nach dem Wiener Übereinkommen. Offiziell erkennen die meisten Staaten Amerikas, Asiens und Afrikas eine Fahrerlaubnis-Bestätigung nach dem Wiener Abkommen nicht an, da sie eine eigene Vereinbarung getroffen haben. Da das eigentlich für diese drei Dokumente erforderliche Dokument von Europäern nicht erworben werden kann, erfolgt in der Praxis eine gegenseitige inoffizielle Anerkennung der jeweiligen übernationalen Fahrerlaubnis-Dokumente.

Vorlagepflicht des Führerscheins

Internationale Führerscheine müssen einer Autovermietung üblicherweise nur vorgelegt werden, wenn sie im Land des Mietwagen-Ausleihens rechtlich vorgeschrieben sind. Alle Staaten innerhalb der Europäischen Union und viele weitere Staaten akzeptieren das nationale Fahrerlaubnis-Dokument. Es ist aber möglich, dass die Autovermietung eine Übersetzung in die Landessprache verlangt, wenn der Kunde das alte nationale Fahrerlaubnis-Dokument vorlegt. Auf den Kanarischen Inseln und in einigen weiteren Gebieten können Urlauber einen Mietwagen zudem nur unter Vorlage des neuen EU-Führerscheines mieten.

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