Kostenübernahme

Ein Auto bedeutet nicht nur Unabhängigkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln, sondern bestimmte Berufsgruppen können ohne einen fahrbaren Untersatz ihre Tätigkeit einfach nicht fachgerecht ausüben. Das gilt im Übrigen auch für Familien, die ohne ein Auto oftmals keine Möglichkeit haben, ihre Kinder zum Sport, zum Musikunterricht oder einfach nur nach Hause zu fahren. Muss das Auto dann wegen eines Unfalls in die Werkstatt, kann nur ein Mietwagen helfen.

Schuldfrage und Abtretungserklärung

Dabei stellt sich auch die Frage der Kostenübernahme. Ist der Unfall selbst verursacht oder wird eine Teilschuld festgestellt, muss der Fahrzeughalter die Kosten für das Fahrzeug selbst erstatten. Anders verhält es sich, wenn die Schuldfrage zweifelsfrei beim Unfallgegner liegt. Dann muss dessen Versicherung für die Dauer der Anmietung des Mietwagens die entstandenen Kosten der Autovermietung erstatten.

Das Prozedere der Kostenübernahme gestaltet sich dann in der Weise, dass der Kunde, der das Fahrzeug bei der Anmietstation anmietet, der Autovermietung eine Abtretungserklärung unterschreibt, damit diese dann direkt die Kosten für die Mietzeit mit der Versicherung des Unfallgegners und -verursachers abrechnen kann. Der Kunde selbst braucht sich also insoweit um die Abrechnung die Kosten für sein gemietetes Fahrzeug nicht kümmern.

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