LKW-Führerschein

Für den Leih eines Mietwagens ist der Besitz und die Vorlage eines für das gewählte Fahrzeug gültigen Führerscheins vorgeschrieben. Entsprechend benötigt der Fahrer keinen LKW-Führerschein, wenn er einen kleinen Lastkraftwagen ausleiht und dieser mit einem PKW-Führerschein gefahren werden darf. Die Anforderungen bezüglich der Fahrerlaubnis richten sich nach dem Land, in dem die Autovermietung den Wagen an den Fahrer übergibt. Wenn der Leihwagen auch in einem anderen Land bewegt werden soll, muss die Fahrerlaubnis auch dort für das betreffende Fahrzeug ausreichen. Innerhalb der Europäischen Union sind die Fahrzeugklassen ohnehin vereinheitlicht worden. Bei der Umschreibung des Dokumentes auf den neuen EU-Führerschein muss der Besitzer aber darauf achten, dass weitere Berechtigungen, die in Deutschland im Jahr des Erwerbs der Fahrerlaubnis galten, in den neuen Führerschein eingetragen werden. Leider achten die Straßenverkehrsbehörden darauf nicht immer vollständig. Besonders hinsichtlich der Berechtigung zum Fahren eines kleineren LKW war die alte Klasse 3 großzügiger als die europäische Fahrerlaubnisklasse B. Einige wenige Autovermietungen im Ausland berücksichtigen die eingetragene Erweiterung einer Fahrerlaubnis jedoch nicht und vermieten einen LKW nur, wenn ein LKW-Führerschein vorgelegt werden kann.

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