Mietwagen mit Fahrer

Ein Mietwagen mit Fahrer ist ein Personenkraftwagen, der mit einem Fahrer (Chauffeur) komplett gegen ein Entgelt, welches die Betriebskosten übersteigt, vermietet wird. Das Fahrziel, den Zweck der Fahrt und die Fahrtdauer legt allein der Fahrgast (Mieter) fest. Die Anforderungen an den Verkehr mit Mietwagen und Fahrer werden im Personenbeförderungsgesetz geregelt.

Unterschiede zum Taxi

Damit das Taxi als öffentliches Verkehrsmittel genau abgetrennt werden kann, darf der Unternehmer im Mietwagenverkehr nur Aufträge in seinem Betriebssitz oder in seiner Wohnung annehmen. Er darf auf keinen Fall, wie ein Taxi, Fahrgäste auf Zuruf und auf öffentlichen Straßen und Plätzen aufnehmen. Nach dem der Fahrer eines Mietwagens seinen Auftrag erledigt hat, muss er unverzüglich zu seinem Betriebssitz zurückkehren, es sei denn, er erhält unterwegs einen neuen Auftrag per Telefon.

Zum Schutz der Taxi- Betriebe muss der Unternehmer, der Mietwagen mit Fahrer vermittelt, die eingehenden Aufträge buchmäßig erfassen und diese Aufzeichnungen mindestens ein Jahr aufbewahren.

Genehmigung der Personentransportart

Diese Art des Personenverkehrs bedarf einer Genehmigung von der in den einzelnen Bundesländern festgelegten Verkehrsbehörde. Die PKW- Fahrer selbst benötigt neben seinem Führerschein noch eine spezielle Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Diese Fahrerlaubnis beinhaltet eine medizinische Untersuchung sowie eine Ortskundeprüfung und muss alle fünf Jahre verlängert werden.

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