Mindestalter

Für die meisten Mietwagen setzen die Autovermietungen in Deutschland und vielen europäischen Nachbarstaaten ein Mindestalter von einundzwanzig Jahren voraus. Sie vermieten lediglich Kleinwagen und Ersatzfahrzeuge aufgrund eines Unfallschadens an jüngere Kunden. Für besonders teure Wagen sowie für einige als Statussymbole angesehene Fahrzeuge ist eine Erhöhung der unteren Altersgrenze auf fünfundzwanzig Jahre vorgesehen. Die Angabe eines Mindestalters gilt sowohl für den Mieter des Wagens als auch für einen möglicherweise einzutragenden zweiten Fahrer.

Die Altersgrenze

Eine Alternative zur unteren Altersgrenze für das Entleihen eines Mietautos stellt die Berechnung eines moderaten Preisaufschlages bei der Wagenmiete durch junge Menschen dar. Einen solchen Zuschlag berechnen die meisten Autovermietungen bei langfristigen Mietverträgen nur für die ersten vierzehn Tage. Dieser Preisaufschlag wird auch als Risikoaufschlag bezeichnet und mit der geringeren Fahrerfahrung sowie der größeren Risikobereitschaft junger Menschen begründet. Die Festlegung einer Altersuntergrenze beruht grundsätzlich auf einer Entscheidung der Fahrzeugvermietung, aus gesetzlichen Gründen dürfen in fast allen Ländern Führerscheininhaber einen Mietwagen ebenso wie ein eigenes Fahrzeug ohne gesetzliche Altersbeschränkung fahren. In vielen Ländern gelten jedoch für junge Fahrzeugführer Einschränkungen wie eine persönliche Höchstgeschwindigkeit oder eine verminderte Alkoholtoleranz, diese müssen selbstverständlich auch Fahrer eines Mietautos beachten.

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