Rückführungsgebühr

Die Berechnung von Rückführungsgebühren ist eine Möglichkeit für die Autovermietung, die bei einer Einwegmiete anfallenden Kosten zu berechnen. Eine Alternative besteht in einem höheren Grundpreis oder einer höheren Kilometerpauschale, wenn der Mieter den Leihwagen in einer anderen Stadt als dem Ort, wo er den Wagen entgegengenommen hat, zurückgibt. Die Berechnung der Mehrkosten entfällt jedoch, wenn Einwegmieten zwischen dem Ort der Entgegennahme und dem Ort der Rückgabe des Fahrzeuges in beiden Richtungen vergleichbar häufig auftreten oder der Kunde das Mietfahrzeug entgegen der Hauptfahrrichtung bei Einwegmieten fährt. Viele Fahrzeugvermietungen verzichten auch auf die Erstattung von Rückführungskosten, wenn die Rückgabe in einer von mehreren im Angebot der Gesellschaft genannten Städte erfolgt.

Nebenkosten

Einige Gesellschaften wenden den Begriff der Rückführungsgebühren in einer etwas anderen Weise an und bezeichnen als solche eine Kostenpauschale, welche sie nur berechnen, wenn der Mieter den Leihwagen an einem anderen als den im Mietvertrag vereinbarten Ort abgibt. Sie erheben das Rückführungsentgelt somit nicht als Kostenbeitrag für eine Einwegmiete, sondern als zusätzliche Zahlung im Fall einer einseitigen Vertragsänderung durch den Kunden. Diese Gebühren lassen sich durch einen Telefonanruf leicht vermeiden, da eine Änderung der Rückgabestation für den Mietwagen auch fernmündlich vereinbart werden kann.

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