Teilkaskoversicherung

Eine Teilkaskoversicherung schützt den Mieter eines Mietwagens vor finanziellen Belastungen bei Schäden durch Diebstahl, Vandalismus, Brand und Unfällen mit Haarwild; je nach Versicherungstarif sind auch Schäden durch Unfälle mit anderen Tieren versichert. Während die Haftpflichtversicherung bei einem Leihwagen mindestens den gesetzlichen Mindestanforderungen des Landes entspricht, in welchem der Mieter den Wagen entgegennimmt, bestehen hinsichtlich des Kaskoschutzes keine rechtlichen Vorgaben. Die meisten Autovermietungen haben für ihre Fahrzeuge eine Teilkaskoversicherung mit hoher Selbstbeteiligung abgeschlossen. Wenn der Kunde die Selbstbeteiligung vermindern oder vermeiden möchte, kann er im Büro der Autovermietung einen erweiterten Versicherungsschutz gegen Zahlung einer angemessenen Prämie vereinbaren. Vor dem Abschluss einer Zusatzversicherung empfiehlt sich jedoch der Blick in die Police der Versicherung des eigenen Fahrzeuges, denn einige Gesellschaften erweitern den vereinbarten Versicherungsschutz in der Teil- oder Vollkaskoversicherung automatisch auf vom Versicherungsnehmer gefahrene Leihfahrzeuge. Grundsätzlich ist die Vollkaskoversicherung am sinnvollsten, da nur diese Versicherung auch leistet, wenn der Versicherungsnehmer mit dem Mietfahrzeug schuldhaft einen Verkehrsunfall verursacht.

Bedingungen der Versicherung

Da die Versicherungsbedingungen hinsichtlich der Teilkaskoversicherung je nach Vermietungsgesellschaft unterschiedlich ausfallen, muss der Kunde sich in jedem Fall spätestens bei der Entgegennahme über die geltenden Bestimmungen informieren. Der Abschluss einer ergänzenden Versicherung ist bei Bedarf im Büro der Autovermietung möglich, er kann natürlich auch bereits bei der Buchung erfolgen.

Zum Mietwagen-Glossar
A B C D E F GH I J K L M NO P Q R S TU V W X Y Z