Transporter

Transporter sind im allgemeinen Sprachgebrauch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal dreieinhalb Tonnen. Sie dürfen mit einer Fahrerlaubnis für PKW gefahren werden. Autovermietungen vermieten die entsprechenden Fahrzeuge am häufigsten an Privatpersonen für Umzugszwecke. Weitere häufige Transporterkunden sind Kleinunternehmen, welche ein Ersatzfahrzeug benötigen. Die entsprechenden Fahrzeuge verfügen zumeist über eine umklappbare Rückbank, so dass sich je nach Bedarf Platz für Mitfahrer oder Gepäck schaffen lässt. Der Kunde muss bei der Transporter-Miete darauf achten, mit der Beladung das zulässige Gesamtgewicht nicht zu überschreiten.

Rückgabe des Fahrzeuges

Auf Grund der häufigen Nutzung von Transportern für Umzüge ist das Entleihen und die Rückgabe des Fahrzeuges an einem anderen Ort bei diesem Fahrzeugtyp wesentlich häufiger als bei einem PKW der Fall. Idealerweise erfolgen ebenso viele Umzüge von A nach B wie von B nach A, so dass sich die Nachfrage nach Einwegmieten ausgleicht. In diesem Fall ist der Aufpreis für die Einwegmiete des Kleintransporters gering. In anderen Fällen erhebt die Autovermietung zumeist eine angemessene Rückholgebühr. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Transportermiete unterscheiden sich nicht von den für einen normalen PKW geltenden Regeln, die meisten Vermietungsgesellschaften setzen jedoch ein höheres Mindestalter oder eine Mindestfahrpraxis voraus. Vom Sonntagsfahrverbot für Lastwagen sind Transporter nicht betroffen, so dass der Umzug an einem Sonntag möglich ist.

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