Mit dem Mietwagen auf die Rennstrecke – darf man das?

Erstellt von Tobias Kurz am 1. Februar 2022, 12:40 Uhr


Einmal im Leben wie Schumacher, Hamilton oder Vettel das Gaspedal durchtreten und mit Vollgas über den Nürburgring düsen – ein Traum, den viele Motorsportfans haben. Doch das eigene Auto hat meist viel zu wenig PS, um mit Geschwindigkeiten jenseits der 300 km/h über die gerade Strecke zu brausen und durch die Kurven zu sausen. Aber auch die Angst vor Schäden am eigenen Schlitten ist groß. Warum also nicht einen Mietwagen buchen und kurzerhand den Leihwagen als Rennsportwagen nutzen?

Was gilt für Mietagen auf der Rennstrecke gemäß AGB?

Nürburgring Nordschleife
Wer einmal selbst über den Nürburgring heizen will, kann an einer öffentlichten Touristenfahrt teilnehmen. (Bild: Nordschleife, Nürburgring)

Bleiben wir beim Nürburgring: Bei der weltberühmten Rennstrecke, auf der schon viele große Namen große Titel geholt haben, handelt es sich um eine Kraftstraße ohne Geschwindigkeitsbeschränkungen, auf der demzufolge die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt. Jeder deutsche Autofahrer sollte Regeln wie das Rechtsfahrgebot, links überholen und andere Fahrer nicht bedrängen kennen. Was spricht also dagegen, mit dem Mietwagen über den Nürburgring zu brettern?

Fakt ist: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Autovermietungen weisen häufig ausdrücklich darauf hin, dass Mietwagen zum Motorsport nicht genutzt werden dürfen. „Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere Fahrveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten.“ steht beispielsweise in den AGB von Sixt. Beim Mietwagenanbieter AVIS heißt es: „Aufgrund des erhöhten Sicherheits- und Unfallrisikos sind entsprechende Fahrten auf der Nordschleife gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Avis Autovermietung ausgeschlossen.“

Die Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürlich berechtigt, da auf der Rennstrecke die Unfallgefahr höher ist als beispielsweise bei einer Mietwagenrundreise durch die USA, zudem droht ein erhöhter Verschleiß an Bremsen und Reifen.

Ist die Spritztour mit dem Mietwagen auf der Rennstrecke gleich Motorsport?

Mal ehrlich: Ob mit dem Mietwagen durch Österreich über kurvige Bergstraßen, mit dem Leihwagen in Südafrika durch Trockensavannen oder der Ausflug auf die Rennstrecke – wo ist der Unterschied? Der Autovermieter Europcar formuliert es in seinen Geschäftsbedingungen eindeutiger und nicht erlaubt ist die „Nutzung des Fahrzeugs für Rennen, auch soweit die Rennstrecke für die Allgemeinheit für Test- und Übungsfahrten freigegeben ist (so genannte Touristenfahrten).“

Fahrzeugmietern, die gegen die AGB der Autovermietungen verstoßen, drohen rechtliche Konsequenzen. Neben der sofortigen Rückgabe des Mietwagens und einer Sperrung für die zukünftige Anmietung von Fahrzeugen kann Schadensersatz erhoben werden. Jetzt stellen sich natürlich viele die berechtigte Frage, wie ein Autovermieter überhaupt feststellen will, dass der Mietwagen als Rennfahrzeug genutzt wurde?

Ganz einfach: Es gibt öffentliche Touristenfahrten auf dem Nürburgring, sodass jeder Motorsportfan und potenzieller Rennfahrer ab 18 Jahren auf der Rennstrecke in Rheinland-Pfalz an bestimmten Tagen und Zeiten mit seinem Auto oder Motorrad über die weltberühmte Strecke fahren kann. Die Touristenfahrten auf der Rennstrecke kann jeder besuchen – auch professionelle Fotografen, die ihre Bilder online stellen oder in Zeitungen abdrucken. Ein Fachmann erkennt die typischen Mietwagen-Kennzeichen sofort und schon kann dem Fahrzeugmieter Ärger drohen.

Bestes Beispiel ist der Formel-1-Rennfahrer Alex Albon, der 2021 mit einem Mietwagen über die Nordschleife, besser bekannt als „Grüne Hölle“, gefahren ist. Die Sause mit dem geliehenen Citroen C3 wurde auf Fotos festgehalten und tauchte im Internet auf…

Fazit: Rennstrecke nur mit eigenem Auto oder geeignetem Mietfahrzeug befahren

Es empfiehlt sich, lieber den Mietwagen auf Mallorca nutzen, anstatt ein Rennen auf dem Nürburgring zu fahren, um Ärger, Strafen und im schlimmsten Fall schwere Unfälle zu vermeiden. Wer aber dennoch nicht auf den Adrenalinkick im Auto verzichten will, kann einen Mietwagen für Touristenfahrten auf dem Nürburgring buchen – hierfür gibt es spezielle Anbieter, deren Fahrzeuge für die Rennstrecke geeignet sind und die mit Rennreifen, Schalensitzen und anderem Komfort ausgestattet sind.

Übrigens: Bei Touristenfahrten auf dem Nürburgring gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Dazu gehören auch das Rechtsüberholverbot und Geschwindigkeitsbeschränkungen, die in jedem Fall einzuhalten sind. Die Fahrzeuge werden vorab entsprechend der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) überprüft und die Kosten für Touristenfahrten beginnen bei etwa 25 Euro.

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