Mietwagen – Passendes Schuhwerk für den Winter

Erstellt von am 8. November 2012, 10:12 Uhr

Bei Fahrzeugen sind, vor allem im Winter, die richtigen und passenden Reifen entscheidend, denn auch für Mietwagen gilt, bei Winterwetter sind Sommerreifen tabu.
Gerade deswegen fällt immer wieder negativ der dafür vorgesehene Aufpreis bei gemieteten Autos auf.
Doch wie es nun anders geht berichten wir hier: Ohne Merkosten, ohne Stress.

Keinen Aufpreis für die winterliche Bereifung, zahlen bis Ende März die Kunden der Autovermieter Avis, Hertz, Sixt und Europcar.

Avis: Die Flotte steht vom 1. November bis 31. März komplett auf wintertauglicher Bereifung. Pro Tag fällt dafür eine Pauschale von elf Euro an, die im Endpreis eingeschlossen ist. Der Aufschlag wird aber pro Anmietung nur für maximal zehn Tage berechnet. Außerhalb dieses Zeitraums kann wintertaugliche Bereifung für 15 Euro pro Tag gebucht werden. Die Aufschläge sind unabhängig von der Autokategorie gleich hoch.

Europcar: Nahezu alle Wagen rollen von Mitte November bis Mitte März ohne Mehrkosten auf wintertauglicher Bereifung. Außerhalb dieser Zeit kostet sie als Extra 15 Euro pro Tag, maximal aber 105 Euro pro Anmietung und bei Wochenendmieten zehn Euro pro Tag.

Hertz: Von Oktober bis April sind mehr als 90 Prozent der Flotte mit Winterreifen ausgerüstet. Sie kosten 17 Euro pro Tag, für Wochenendmieten und Wochenmieten gibt es gestaffelte Preise. Pro Anmietung werden für die wintertaugliche Bereifung jedoch maximal 136 Euro berechnet.

Sixt: Rund 95 Prozent der Flotte rollen auf Winterreifen. Noch sind Zuschläge von bis zu 19 Euro pro Tag fällig. Es ist aber geplant, ab etwa Mitte November Winterbereifung in den Endpreis einzuschließen. Der Kunde soll diese dann auf Wunsch auch abwählen können, sofern die Wetterverhältnisse sie nicht erfordern.

Glück gehabt: Denn wer sich mit dem falschen Schuhwerk auf den Straßen erwischen lässt, darf ein deftiges Bußgeld zahlen.
Bis zu 40 € kostet das ganze, einen Punkt in Flensburg inklusive.
Denn für die richtige Bereifung ist der Fahrer verantwortlich nicht der Fahrzeughalter.
Laut ADAC ist derjenige, der einen Mietwagen ohne Winterpneus erhält, sogar nicht verpflichtet diesen anzunehmen.

Verursacht man mit Sommerreifen einen Verkehrsunfall bei Eis und Schnee, haftet der Mieter trotz Vollkaskoschutz für den Schaden.
Geeignet sind alle Reifen mit der Kennzeichnung „M & S“.

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